Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge - Information und Beratung für Vermieter
Viele der Asylbewerber im Landkreis Starnberg werden als Flüchtlinge anerkannt und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Mit der Anerkennung sind sie auf sich selbst gestellt. Die Leistungen als Asylbewerber entfallen und der Auszug aus der Asylunterkunft wird gefordert. Die Flüchtlinge brauchen daher Wohnraum, und sei es ein nur ein Zimmer, um leben und arbeiten zu können. Ein privates Zuhause ist ein wichtiger Schritt für die Integration.
Sofern sie noch kein eigenes oder ausreichendes Einkommen haben, erhalten sie Leistungen des Jobcenters. Die Behörde kommt auch für die Kosten der Unterkunft bis zur angemessenen Höhe auf.
Die Entscheidung, jemand aus einem anderen Kulturkreis in sein Haus zu lassen, fällt sicher nicht leicht. Es stellen sich viele Fragen und Ungewissheiten tun sich auf. Bei der Kontaktstelle Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge können sich Vermieter ganz unverbindlich erkundigen und alle Bedenken offen besprechen. Sie versteht sich als neutrale Informations- und Beratungsstelle im Landkreis Starnberg. Sie sucht mit und für den Vermieter nach den passenden Mietern. Das erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Helferkreisen. Sie kennen die Flüchtlinge am besten und unterstützen sie auch nach ihrer Anerkennung.
Ansprechpartnerin:
Sabine Mach
Kontaktstelle Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge
Netzwerk Flüchtlingshilfe
KoBE
Hanfelder Str. 10
82319 Starnberg
Tel.: 08151-65208-15
in Trägerschaft des Caritasverbands Starnberg e.V.