Vortrag: Rauchwarnmelder sind Lebensretter
Seit dem 01.01.2018 sind Rauchwarnmelder in Wohnräumen Pflicht. Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure gehören zur Mindestausstattung. In Bayern ist für die Anbringung der Rauchwarnmelder zwar der Vermieter verantwortlich, aber der Mieter muss darauf achten, dass diese ihre Funktion auch erfüllen können. Herr Turnwald, geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder, informiert über die gesetzlichen Bestimmungen und erklärt die Funktionsweise sowie die bestmögliche Platzierung im Raum nach DIN 14676. |
| Termin: Mo., 5. Februar 2018, 14.30 Uhr Ort: Seniorentreff, DG, Haus 2 Referent: Walter Turnwald (Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder) |